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Einreiseinformationen

Für Aufenthalte in Schweiz besteht für Deutsche Staatsangehörige keine Visumpflicht, nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einreiseinfo.


Nationale und allgemeine Feiertage

In der Schweiz ist staatlicherseits nur der 1. August als Feiertag für das gesamte Land festgelegt. Die Regelung aller anderen Feiertage ist allein Sache der Kantone, die bis zu 8 weitere Tage als gesetzliche Ruhetage festlegen können. Aufgrund dieser Tatsache gibt es ausser der Bundesfeier nur noch drei weitere Tage, die ebenfalls in der gesamten Schweiz anerkannt sind: Neujahr, Auffahrt und der erste Weihnachtsfeiertag. In weiten Teilen des Landes werden weiterhin Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag und der Stephanstag (zweiter Weihnachtsfeiertag) begangen. Die Mehrheit der Feiertage hat einen christlichen Hintergrund. So werden Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen und Maria Empfängnis nur in den katholischen Kantonen gefeiert. Ohne religiösen Bezug ist der Tag der Arbeit, der oft auch als Kampftag der Arbeiterbewegung bezeichnet wird. Daneben gibt es eine Vielzahl lokaler Feiertage wie etwa das Knabenschiessen in Zürich oder der Schmutzige Donnerstag.

In der Schweiz werden mehrere Arten von Feiertagen unterschieden:
* gesetzlich anerkannte öffentliche Ruhetage,
* den Sonntagen gleichgestellte Feiertage gemäss Art. 20a Abs. 1 ArG (in der Regel gesetzlich anerkannt),
* gesetzlich anerkannte halbe Feiertage,
* nicht gesetzlich anerkannte Feiertage, bei denen regional allerdings dennoch die Arbeit ruht oder eingeschränkt ist.

Genf = GVA, Basel-Mühlhausen = BSL

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